Leistungen und benötigte Dokumente
Kfz-Neuzulassung
Zur Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC-Dokument)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
- gültiger Personalauweis oder Pass mit Meldebescheinigung des künftigen Fahrzeughalters, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
Kfz-Ummeldung
Umzug ohne Halterwechsel:
bisherige Kennzeichen behalten:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
neues Kennzeichen beantragen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisherige Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
- SEPA-Mandat
Umschreibung mit Halterwechsel (Fahrzeugerwerb):
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bisherigen Kennzeichenschilder *
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
- SEPA-Mandat
* Die bisherigen Kennzeichenschilder können übernommen werden, sofern das Fahrzeug bei der Umschreibung nicht abgemeldet ist.
Kfz-Änderung der Technikdaten
Für allgemeine technische Änderungen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
- Gutachten eines Kfz-Sachverständigen nach § 19 StVZO (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
Bei Eintragung eines Nachrüstabgasreinigungssystems oder Rußpartikelfilters durch eine amtl. anerkannte Werkstatt benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, usw.)
- Einbaubescheinigung der amtl. anerkannten Werkstatt
- Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes für das eingebaute Teil.
Kfz-Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Für die Außerbetriebsetzung vor Ort und Online benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- das / die bisherige(n) Kennzeichenschild(er)
Kfz-Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
Kfz-Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland
Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union:
- COC-Dokument (Certificate of Conformity) im Original
- Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es ein Neufahrzeug ist und, dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde)
- Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union:
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- ausländische Kennzeichenschilder, sofern für das Fahrzeug keine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung vorliegt
- Kaufvertrag oder Rechnung. War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis.
- Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO oder COC-Dokument(Certificate of Confirmity) mit Hauptuntersuchungsbescheinigung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
- Einverständniserklärung, wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung beziehungsweise Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:
- COC-Dokument (Certificate of Confirmity) in Original
- Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein, aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde, ob es sich um ein Neufahrzeug handelt und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde)
- Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union:
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- ausländische Kennzeichenschilder, sofern für das Fahrzeug keine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung vorliegt
- Kaufvertrag oder Rechnung (war das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis)
- Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO oder COC-Dokument (Certificate of Confirmity) mit Hauptuntersuchungsbescheinigung (wenn Fahrzeug älter als drei Jahre ist)
- Einverständniserklärung wenn Halter und Käufer nicht identisch sind
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Vollmacht (Bei Beantragung durch Dritte)
Kfz-Saisonkennzeichen
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Kennzeichenschilder falls das Fahrzeug noch zugelassen war
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, usw.)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft) mit Eingabe des Saisonzeitraums, bemessen in Monate (zum Beispiel 04 bis 10 oder April bis Oktober). Sie dürfen das Fahrzeug dann vom ersten Tag des angegebenen Monats, bis zum letzten Tag des angegebenen Monats benutzen.
- gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
- SEPA-Mandat für die Kfz- Steuer
Kfz-Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Antrag auf Zuteilung
- Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nr. der Versicherungsgesellschaft)
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug.
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II oder COC-Dokument
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
Kfz-Umkennzeichnung bei Verlust oder Diebstahl des(r) Kennzeichenschildes(r)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- eventuell noch vorhandenes Kennzeichen
- Gültiger Untersuchungsbericht der letzten Hauptuntersuchung (zum Beispiel TÜV, DEKRA, und so weiter)
- Bei Diebstahl der (des) Kennzeichen(s), eine Diebstahlsanzeige der Polizei. Bei Verlust der (des) Kennzeichen(s) eine Verlusterklärung durch den Fahrzeughalter
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
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